
Elmshorn, 17. April 2026 (JPD) Das Arbeitsgericht Elmshorn hat die ordentliche Kündigung eines Busfahrers nach einem schweren Verkehrsunfall für wirksam erklärt. Der Kläger hatte im September 2025 bei einer Linienfahrt einen Auffahrunfall verursacht, bei dem 20 Menschen verletzt wurden, darunter vier schwer. Das Gericht wertete das Verhalten als grob fahrlässig und wies die Kündigungsschutzklage ab.
Grobe Fahrlässigkeit bei Unfall mit zahlreichen Verletzten
Nach den Feststellungen des Gerichts beschleunigte der Fahrer trotz eingeschränkter Sicht durch tiefstehende Sonne und fuhr auf einen vor einer Ampel stehenden Bus auf. Der Kläger hatte versucht, während der Fahrt die Sonnenblende zu bedienen, anstatt seine Geschwindigkeit zu reduzieren. Zum Unfallzeitpunkt befand sich unter den Fahrgästen auch eine Grundschulklasse.
Das Gericht stellte darauf ab, dass Berufskraftfahrer im Personenverkehr eine besondere Verantwortung tragen. Nach § 3 Abs. 1 StVO müsse die Geschwindigkeit jederzeit den Sichtverhältnissen angepasst werden. Da der Kläger die Strecke kannte und sich einer Kreuzung näherte, hätte er seine Fahrweise entsprechend anpassen müssen.
Im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigte das Gericht zudem eine frühere Abmahnung wegen Telefonierens während der Fahrt. Angesichts der Schwere der Folgen, der Zahl der Verletzten sowie des entstandenen Schadens sei eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar. Die Entscheidung ist rechtskräftig.



