Hannover, 18. September 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass das Vorgehen der Bundespolizei am Braunschweiger Bahnhof nach dem Zweitligaspiel Eintracht Braunschweig gegen SC Paderborn im Oktober 2023 rechtmäßig war. Die 10. Kammer wies am Mittwoch die Klage eines Fußballfans ab, der polizeiliche Maßnahmen für unverhältnismäßig gehalten hatte.

    Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes am Braunschweiger Bahnhof

    Nach dem Spiel war es im Bahnhof zu Auseinandersetzungen zwischen Fans gekommen, die durch Polizeikräfte aufgelöst wurden. Der Kläger hatte geltend gemacht, von einem Beamten geschlagen und ohne Grund dem Einsatz von Reizgas ausgesetzt worden zu sein. Laut Gericht ließ sich ein gezielter Schlag weder auf den vorliegenden Videoaufnahmen noch in den Aussagen bestätigen. Auch habe der Kläger selbst keine konkreten Verletzungen vortragen können.

    Nach Auffassung der Kammer war der Einsatz von Reizgas durch die Bundespolizei gerechtfertigt, da dieser der Abwehr eines Angriffs durch den Sohn des Klägers diente. Dieser sei mit erhobenen Armen auf die Beamten zugelaufen und habe zuvor ein bedrohliches Verhalten gezeigt. Angesichts der engen Situation am Bahnsteig und des dynamischen Verlaufs habe die Polizei angemessen gehandelt. Der Kläger habe sich bewusst in die Lage begeben, sodass der Mitbetroffenheit durch das Reizgas kein rechtswidriges Handeln zugrunde liege.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden. Damit bleibt die Bewertung des Polizeieinsatzes am Braunschweiger Bahnhof vorerst bestehen.

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