Düsseldorf, 29. August 2025 (JPD) – Die Ratsmitglieder der Landeshauptstadt Düsseldorf sind rechtzeitig über den geplanten Standortwechsel des Opern-Neubaus informiert worden. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Freitag entschieden und eine Klage der Ratsfraktion DIE LINKE sowie eines Ratsmitglieds gegen den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt abgewiesen (Az. 1 K 6863/24).

    Nach Auffassung des Gerichts war die Information der Ratsmitglieder drei Tage vor der Ratssitzung im Juni 2024 ausreichend. Grund für die kurzfristige Befassung sei gewesen, dass ein entscheidendes Sachverständigengutachten erst am 24. Juni 2024 vorlag und zugleich ein zeitlich befristetes Kaufangebot für das Grundstück am Wehrhahn vorlag. Unter diesen Umständen habe die Stadtverwaltung handeln dürfen. Die Ratsmitglieder hätten zudem ausreichend Zeit zur Vorbereitung gehabt.

    Auch eine angeblich fehlende Einbindung der Bezirksvertretung und der Ausschüsse sah das Gericht nicht als Verfahrensfehler an. Gleiches gilt für die von der Klägerseite vorgebrachten Absprachen mit anderen Fraktionsspitzen: Diese seien vor Klageerhebung nicht in zulässiger Weise beim Oberbürgermeister oder im Rat gerügt worden.

    Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

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