Augsburg, 11. November 2025 (JPD) – Der Eilantrag der Gemeinde Blaichach gegen die Nutzung eines ehemaligen Gästehauses als Flüchtlingsunterkunft ist ohne Erfolg geblieben. Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte den Antrag am Dienstag ab und bestätigte damit die Entscheidung des Landratsamts Oberallgäu, das Anwesen „Heubethof“ im Ortsteil Gunzesried Säge als Unterkunft für Geflüchtete zu nutzen (Az. Au 4 E 25.3084).

VG Augsburg: Kein Rechtsschutzbedürfnis im Eilverfahren

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts sah für den Antrag der Gemeinde kein Rechtsschutzbedürfnis. Blaichach hatte zuvor im Gemeinderatsbeschluss vom 29. Mai 2024 die Nutzung des „Heubethofs“ als Asylbewerberunterkunft für bis zu 50 Personen ausdrücklich geduldet. Auf dieser Grundlage hatte das Landratsamt im September 2024 das Anwesen angemietet und die Inbetriebnahme vorbereitet.

Mit dieser Entscheidung habe die Gemeinde – trotz geäußerter Bedenken – einen Vertrauenstatbestand geschaffen, auf den sich das Landratsamt verlassen durfte, so das Gericht. Es sei der Gemeinde daher verwehrt, sich nachträglich auf eine fehlende Baugenehmigung zu berufen oder eine vorläufige Nutzungsuntersagung zu verlangen.

Das Landratsamt hatte der Gemeinde am 3. November 2025 mitgeteilt, dass die Unterkunft kurzfristig in Betrieb genommen werde; bereits am Folgetag sollten erste Personen einziehen. Die Gemeinde beantragte daraufhin beim Verwaltungsgericht, die Nutzung bis zur Klärung der baurechtlichen Genehmigung zu untersagen – ohne Erfolg.

Rechtsmittel noch möglich

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Blaichach kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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