Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit heute bekanntgegebenem Urteil eine Klage gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg abgewiesen.
Streitgegenstand der heutigen gerichtlichen Entscheidung ist der Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 10. Juli 2020. Der Ausgangs-Planfeststellungsbeschluss datiert vom 28. Juni 2013. Im Vorgriff auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. November 2016 wurde dieser Plan insbesondere um ein Verfahren zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankenschnellwegs sieht unter anderem den kreuzungsfreien Ausbau mittels teilweiser Verlagerung in einen Tunnel vor, die abschnittsweise Erweiterung auf drei Fahrspuren sowie den Neubau der Neue Kohlenhofstraße.
Der Kläger wandte gegen den Planfeststellungsbeschluss unter anderem ein, dass die zugrundeliegende Verkehrsprognose fehlerhaft erstellt worden sei. Bei- spielsweise berücksichtige sie nicht, dass Personen aufgrund des Ausbaus der Straße vom öffentlichen Personennahverkehr auf das Auto umsteigen würden oder dass der Durchgangsverkehr künftig stark ansteige. Die Finanzierbarkeit des Vorhabens sei fraglich und Klimaschutzziele nach dem Klimaschutzgesetz könnten so nicht erreicht werden. Auch sei der Arten- und Immissionsschutz nicht hinreichend gewürdigt worden, beispielsweise würden Fledermäuse in ihren Ruhestätten gestört.
Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach wies die Klage mit Entschei- dung vom 13. Oktober 2022 ab.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Quelle: Verwaltungsgericht Ansbach, Pressemitteilung vom 13. Oktober 2022
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulas- sung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden. (VG Ansbach, Urteil vom 13. Oktober 2022 – AN 10 K 20.01586)