
Wiesbaden, 15. Oktober 2025 (JPD) – Alexandra Fellinger hat heute offiziell ihren Dienst als neue Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden angetreten. Sie folgt auf Patricia Evers, die im Mai dieses Jahres zur Präsidentin des Gerichts ernannt wurde. Mit der Rückkehr von Fellinger ist die Gerichtsleitung erstmals seit Juni 2024 wieder vollständig besetzt.
Alexandra Fellinger übernimmt Vizepräsidentschaft am Verwaltungsgericht Wiesbaden
Alexandra Fellinger wurde 1972 in Niedermarsberg im Sauerland geboren und begann ihre berufliche Laufbahn im gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Hessen, zuletzt als Kriminaloberkommissarin beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Parallel zu ihrer Polizeitätigkeit studierte sie ab 2001 Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Nach dem Ersten Staatsexamen absolvierte sie ab September 2006 ihren juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Frankfurt am Main, den sie im Oktober 2008 mit dem Zweiten Staatsexamen abschloss.
Im Anschluss war Fellinger zunächst als Magistratsrätin im Rechtsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden tätig, bevor sie im Juli 2010 ihre richterliche Laufbahn am Sozialgericht Wiesbaden begann. Ab Januar 2015 wechselte sie zum Verwaltungsgericht Wiesbaden. Von Januar 2018 bis Ende 2020 war sie an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet und leitete dort in der Abteilung Justizvollzug ein Referat.
Zuständigkeit und Gerichtsleitung
Nach ihrer Rückkehr zum Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde Fellinger im August 2022 zur Vorsitzenden Richterin ernannt und im Juli 2024 zur Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Darmstadt. Nun übernimmt sie diese Funktion in Wiesbaden und leitet die 5. Kammer, die insbesondere für das Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich Gewerberecht sowie Asylverfahren betreffend das Herkunftsland Türkei zuständig ist.
Mit der Ernennung von Alexandra Fellinger ist die Gerichtsleitung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wieder vollständig besetzt, wodurch die Kontinuität in der Führung und der juristischen Arbeit des Gerichts sichergestellt ist.