Neustadt an der Weinstraße, 4. September 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Eilantrag zweier Imker gegen eine vom Landkreis Bad Dürkheim angeordnete Tötung von 263 Bienenvölkern abgelehnt. Die Richter bestätigten damit die Verfügung der Behörde, die nach einem massiven Befall mit der Amerikanischen Faulbrut, einer tödlichen Bienenkrankheit, erlassen worden war.

Die Imker hatten ihre Völker seit Ende 2024 an verschiedenen Orten im Landkreis aufgestellt, teils ohne Genehmigung. Untersuchungen im Juli 2025 ergaben in sämtlichen Völkern Sporen der Amerikanischen Faulbrut. Nachdem bei einer Nachkontrolle festgestellt worden war, dass Markierungen zur Zuordnung der Proben entfernt worden waren, ordnete der Landkreis Ende August die Tötung des gesamten Bestandes an. Eine Sanierung durch das sogenannte Kunstschwarmverfahren sei damit ausgeschlossen, hieß es zur Begründung.

Die Imker wehrten sich gegen die Maßnahme und verwiesen auf angebliche Fehler bei den Kontrollen sowie auf eine angeblich unzureichende Beweisgrundlage. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Es sah die Voraussetzungen der einschlägigen Rechtsgrundlage als erfüllt an und wertete den gesamten Bestand aufgrund der fehlenden Zuordnungsmöglichkeit als seuchenkrank. Die Tötung sei verhältnismäßig und notwendig, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Eine Beschwerde gegen die Entscheidung können die Imker beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen.

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