
Leipzig, 3. November 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Klagen zweier Anwohner gegen die Baugenehmigung einer Moschee der Ahmadiyya-Gemeinde an der Georg-Schumann-Straße abgewiesen. Die Eigentümer hatten unter anderem Lärm, erhöhten Parkverkehr und eine angebliche Beeinträchtigung des Stadtbildes geltend gemacht.
Verwaltungsgericht Leipzig bestätigt Baugenehmigung für Moschee
Die Kläger argumentierten, der Betrieb des Gebetshauses werde wesentlich mehr Besucher anziehen als genehmigt, wodurch das Gebot der Rücksichtnahme verletzt werde. Sie beanstandeten zudem die architektonische Einfügung der Moschee in die Umgebung. Das Gericht folgte diesen Einwänden nicht. Die vollständigen Urteilsgründe liegen noch nicht schriftlich vor. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Die Entscheidung ermöglicht der Ahmadiyya-Gemeinde den Bau des Gebetshauses, das nach der erteilten Genehmigung realisiert werden kann. Die Stadt Leipzig und die Gemeinde begrüßen die Klärung des Rechtsstreits, während die Nachbarn weiterhin die Möglichkeit haben, Rechtsmittel einzulegen.