
Berlin, 16. Oktober 2025 (JPD) – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Verwaltungsgericht Berlin Verbandsklage gegen das Gebetsverbot an einem Gymnasium im Bezirk Mitte eingereicht. Die Organisation sieht in der Schulordnung, die das sichtbare Beten auf dem Schulgelände untersagt, einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit und einen Verstoß gegen das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Die Klage soll klären, ob pauschale Gebetsverbote an Schulen mit dem Grundrecht auf Religionsausübung vereinbar sind.
Verbandsklage gegen Gebetsverbot: Streit um Religionsfreiheit an Berliner Schule
Nach Angaben der GFF richtet sich das Gebetsverbot zwar allgemein gegen die „demonstrative Ausübung religiöser Riten“, treffe jedoch faktisch muslimische Schülerinnen und Schüler. Diese sähen sich gezwungen, ihr tägliches Gebet heimlich zu verrichten, um Sanktionen zu vermeiden. Die Regelung verletze damit das Grundrecht auf Religionsfreiheit und diskriminiere Kinder aufgrund ihrer Religion und ethnischen Herkunft.
GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista erklärte, das Verbot stelle einen „tiefen Eingriff in die Grundrechte“ der Betroffenen dar. Schulen seien verpflichtet, religiöse Vielfalt zu vermitteln und den respektvollen Umgang mit unterschiedlichen Glaubensrichtungen zu fördern. Durch ein generelles Gebetsverbot entziehe sich die Schule diesem Bildungsauftrag, so Da Costa Batista.
Schulordnung unter verfassungsrechtlicher Prüfung
Das Gymnasium begründet das Gebetsverbot mit dem „Interesse des Schulfriedens“. Aus Sicht der GFF überschreitet die Regelung jedoch die Grenzen der Schulautonomie und sei unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin soll nun prüfen, ob der Eingriff mit der Verfassung und dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz vereinbar ist.
Die Organisation hatte bereits 2023 mehr als 20 Schulordnungen in Berlin auf diskriminierende Regelungen untersucht und in mehreren Fällen Änderungen bewirkt. Das aktuelle Verfahren ist die zweite Verbandsklage der GFF nach dem LADG. Zuvor hatte die Organisation unter anderem gegen die Humboldt-Universität zu Berlin wegen diskriminierender Regelungen für trans, inter und nicht-binäre Studierende erfolgreich geklagt.
Eine Entscheidung des Gerichts könnte über den Einzelfall hinaus Bedeutung für Schulen in ganz Deutschland haben. Sollte das Verwaltungsgericht das Gebetsverbot für unzulässig erklären, könnte dies Leitwirkung für den Umgang mit religiösen Praktiken im Schulkontext entfalten.