Berlin, 22. August 2025 (JPD) – Die geplante Umbenennung der Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße darf vorerst nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Berlin gab am Donnerstag einem Eilantrag eines Anwohners statt. Demnach fehle es an einem besonderen öffentlichen Interesse für die sofortige Vollziehung. Die Umbenennung war vom Bezirksamt Mitte für Samstag, 23. August 2025, angesetzt worden.

    Das Gericht stellte klar, dass die Rechtmäßigkeit der Umbenennung zwar bereits bestätigt sei, die Umsetzung aber nicht vor Abschluss aller anhängigen Klagen erfolgen dürfe. Die Begründung des Bezirksamts, die Umbenennung am Internationalen Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel vorzunehmen, sei kein zwingender Grund für besondere Dringlichkeit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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