Berlin, 20. Oktober 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Fahrradverleihunternehmen nextbike vorerst keine Mieträder mehr auf öffentlichem Straßenland anbieten darf. Damit bestätigte das Gericht eine Verfügung der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, wonach rund 6.500 Fahrräder aus dem öffentlichen Raum zu entfernen sind.

Gericht: „nextbike“-Mieträder stellen Sondernutzung des Straßenraums dar

Das Unternehmen hatte in Berlin ein sogenanntes Free-Floating-System betrieben, bei dem Nutzer Fahrräder per App innerhalb einer festgelegten „Flex-Zone“ ausleihen und zurückgeben konnten. Die zugrunde liegenden Verträge und Sondernutzungserlaubnisse mit dem Land Berlin waren Ende Juni 2025 ausgelaufen. Eine Einigung über eine Fortsetzung kam nicht zustande, dennoch setzte das Unternehmen den Betrieb fort – ohne neue Genehmigung.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag des Unternehmens gegen die Entfernung der Räder ab (Az. VG 1 L 631/25). Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem stationslosen Verleihsystem um eine straßenrechtliche Sondernutzung, da die Aufstellung der Räder über den Gemeingebrauch hinausgehe. Die Nutzung des Straßenraums diene vor allem der Anbahnung von Mietverträgen und sei daher gewerblich motiviert.

Zudem seien die Mieträder nicht jederzeit betriebsbereit, da sie erst per QR-Code freigeschaltet werden müssten. Auch die große Zahl der abgestellten Fahrräder führe zu einer intensiven Inanspruchnahme öffentlicher Flächen. Nach Ansicht des Gerichts beeinträchtige dies den Gemeingebrauch anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere weil die Räder häufig auf Gehwegen stünden oder lägen und so Behinderungen verursachten.

Die Entscheidung sei ermessensfehlerfrei und berücksichtige die Berufsfreiheit des Unternehmens ausreichend. Die Entfernung der Fahrräder innerhalb einer Frist von zwei Wochen sei zumutbar, um die Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs zu beenden.

Gegen den Beschluss hat nextbike Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner