
Arnsberg, 24. September 2025 (JPD) – Ein unter Denkmalschutz stehendes Köhlerhaus aus dem 19. Jahrhundert im Außenbereich der Stadt Balve darf nicht abgerissen werden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab der Klage des Eigentümers gegen eine Abrissverfügung statt. Das Gericht stellte klar, dass die Bauaufsichtsbehörde die nachträgliche Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste berücksichtigen müsse, was im angefochtenen Bescheid nicht geschehen sei.
Das Jagdhaus und sein Nebengebäude waren im Juni 2023 in die Denkmalliste aufgenommen worden, während das Verfahren noch lief. Damit habe die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung die Denkmaleigenschaft einbeziehen müssen, so die Richter. Auch eine Gefährdung durch eine nahegelegene Windkraftanlage rechtfertige keinen Abriss, da Schutzmaßnahmen auch auf andere Weise möglich seien.
Verwaltungsgericht Arnsberg: Abrissverbot für Köhlerhaus bestätigt
Nach Auffassung des Gerichts ist die Abrissverfügung unverhältnismäßig, da der Denkmalschutz Vorrang genießt. Zwar könne das alte Köhlerhaus in Verbindung mit der benachbarten Windenergieanlage Gefahren bergen, doch sei der vollständige Abriss kein geeignetes Mittel. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beantragt werden.