
Aachen, 2. September 2025 (JPD) – Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr müssen Zulagen für Fahrzeugkontrollen in Auslandseinsätzen vorerst nicht zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Aachen hob am 1. September 2025 entsprechende Rückforderungsbescheide des Bundesverwaltungsamts auf, das Beträge zwischen 3.700 Euro und 77.000 Euro von vier Soldaten zurückverlangt hatte. Nach Auffassung des Gerichts wurde bei der Billigkeitsentscheidung das Mitverschulden der Behörde an den Überzahlungen nicht berücksichtigt.
Die betroffenen Soldaten hatten in den Jahren 2018 und 2019 für Routinekontrollen von Fahrzeugen an den Eingängen von Camps in Mali und Afghanistan Zulagen von rund 36 Euro pro Kontrolle erhalten. Das Bundesverwaltungsamt hatte argumentiert, diese seien nur bei konkretem Gefahrenverdacht zu zahlen. Das Gericht ließ offen, ob die Zahlungen materiell rechtmäßig waren, sah aber schon wegen Fehlern bei der Billigkeitsabwägung die Rückforderungsbescheide als rechtswidrig an. Eine Berufung könnte das Bundesverwaltungsamt beantragen; zuständig wäre das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.