
Nach dem schweren Busunfall auf der A9 im März 2024 hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den Fahrer des verunglückten Reisebusses erhoben. Dem damals 62-jährigen tschechischen Staatsangehörigen wird fahrlässige Tötung in vier Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung in 46 weiteren Fällen vorgeworfen. Der Unfall ereignete sich am 27. März 2024, als ein FlixBus auf der Fahrt von Berlin nach Zürich kurz vor dem Schkeuditzer Kreuz von der Fahrbahn abkam und in einer Böschung auf die Seite kippte. Vier Frauen im Alter zwischen 19 und 47 Jahren kamen noch am Unfallort ums Leben, 46 weitere Insassen erlitten teils schwere Verletzungen.
Die Ermittlungen, die auf die Aussagen zahlreicher Zeugen sowie auf ein unfallanalytisches Gutachten gestützt wurden, ergaben, dass der Bus keine technischen Mängel aufwies. Auch Hinweise auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss bei dem Fahrer stellten die Sachverständigen nicht fest. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft verlor der Mann bei einer Geschwindigkeit von rund 94 Kilometern pro Stunde die Kontrolle über das Fahrzeug, weil er die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht ließ. Damit habe er die katastrophalen Folgen des Unfalls fahrlässig verursacht.
Das Amtsgericht Eilenburg muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. In diesem Rahmen wird über die Zulassung der Anklage und eine mögliche Hauptverhandlung gegen den bislang nicht vorbestraften Fahrer befunden. Weitere Einzelheiten zu den Ermittlungsfeststellungen sollen erst in der Hauptverhandlung erörtert werden.