Ein 25-Jähriger muss sich nach einer Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Veröffentlichungen in den sozialen Medien sowie Äußerungen auf einer Versammlung im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt vor dem Landgericht Berlin – Staatsschutzkammer – wegen des Verdachts des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen, des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen sowie der Billigung von Straftaten in vier Fällen verantworten.

    Der Angeschuldigte soll am 2. März 2024, 21. April 2024 sowie am 23. Juli 2024 auf einer Social-Media-Plattform Bilder von mit Sturmgewehren bewaffneten, teils vermummten Personen mit diesbezüglich glorifizierenden Überschriften veröffentlicht haben. Die Bilder enthielten zudem jeweils das Logo der sogenannten „Al-Aqsa Martyrs’ Brigade“.

    Bei der sogenannten „Al-Aqsa Martyrs’ Brigade“ handelt es sich um eine verbotene Terrororganisation, die sich als Teil des bewaffneten Widerstands gegen Israel versteht. Der militanten Gruppierung werden zahlreiche terroristische Anschläge auf israelische Zivilisten und Soldaten zugerechnet.

    Zudem soll der Angeschuldigte am 13. Dezember 2024 auf einer Demonstration im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt die Parole „From the river to the sea“ skandiert haben. Dem Angeschuldigten soll dabei bewusst gewesen sein, dass es sich dabei um eine Parole der verbotenen Terrororganisation „Hamas“ handelt und er damit die entsprechenden terroristischen Taten der Gruppierung befürwortete.

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