Landgericht Berlin – Kriminalgericht Moabit; Foto: Thomas Quine CC BY-SA 2.0

Berlin, 10. Oktober 2025 (JPD) – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten der SPD Anklage wegen Betrugs erhoben. Der 70-Jährige, der 2013 aus dem Parlament ausgeschieden ist, soll im Zeitraum von Januar 2016 bis Juli 2020 Nebeneinkünfte nicht ordnungsgemäß angegeben haben, wodurch er eine Überzahlung seiner Altersentschädigung in Höhe von 202.078,26 Euro erhalten haben soll. Die Anklage wurde beim Amtsgericht Tiergarten eingereicht.

Anklage wegen Betrugs gegen ehemaligen Bundestagsabgeordneten

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der ehemalige Abgeordnete verpflichtet, dem Bundestag sämtliche zusätzlichen Einkünfte zu melden, damit diese auf die Altersentschädigung angerechnet werden. Laut Anklageschrift soll er jährliche Nebeneinkünfte zwischen rund 77.700 Euro und 426.894 Euro verschwiegen haben. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Zeitraum von mehr als vier Jahren, in dem die Pflicht zur Mitteilung der Einkünfte offenbar systematisch verletzt wurde.

Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Frage, ob der Angeklagte vorsätzlich handelte, um eine unrechtmäßige Bereicherung zu erzielen. Ein Termin für die Hauptverhandlung am Amtsgericht Tiergarten steht derzeit noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft prüft auch mögliche weitere rechtliche Schritte im Zusammenhang mit ähnlichen Fällen von früheren Abgeordneten.

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