
Berlin, 27. Oktober 2025 (JPD) – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen eine 25-jährige Frau wegen Totschlags erhoben. Die Angeklagte soll im Mai 2025 ihre kurz zuvor geborene Tochter getötet haben. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, nachdem der Leichnam des Säuglings auf einem Gehweg in Berlin-Gropiusstadt entdeckt worden war.
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Fall getöteter Säugling
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll die Frau ihr Kind zwischen dem 8. und 9. Mai 2025 unmittelbar nach der Geburt erstickt haben. Zwei Tage später fand ein Passant den Leichnam auf dem Gehweg des Kölner Damms. Als mögliches Tatmotiv gilt, dass weder die Frau noch der Kindsvater das Kind wollten und beide eine Einschränkung ihrer Lebensführung befürchteten.
DNA-Spuren führten die Ermittler zunächst zum Kindsvater, dessen Wohnung durchsucht wurde. Wenige Tage später stellte sich die Verdächtige selbst der Polizei. Am 23. Mai 2025 erschien sie gemeinsam mit ihrer Verteidigerin bei der 4. Mordkommission des Landeskriminalamts in der Keithstraße. Dort gab sie an, die Mutter des toten Kindes zu sein, machte jedoch keine Angaben zur Tat.
Die 25-Jährige wurde festgenommen und befindet sich seit dem 24. Mai 2025 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Totschlags vor dem Landgericht Berlin I erhoben. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Ermittlungen und Obduktion im Fall des getöteten Säuglings
Bereits am 11. Mai 2025 war der tote Säugling in Berlin-Gropiusstadt entdeckt worden. Ein Polizeibeamter fand das Kind auf dem Weg zum Dienst und alarmierte sofort die Einsatzkräfte. Die 4. Mordkommission übernahm die Ermittlungen, eine Obduktion wurde noch am selben Tag angeordnet, um die Todesursache zu klären.
Die Ermittlungen zum Tötungsdelikt waren daraufhin intensiviert worden. Nach der Festnahme der Mutter am 23. Mai 2025 wurde sie einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.
Mit der Anklage vor dem Landgericht Berlin I geht das Verfahren nun in die nächste Phase. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, den Tod ihres Kindes vorsätzlich herbeigeführt zu haben.