
Berlin, 22. Juni 2026 (JPD) Nach dem Tod einer 24-jährigen Frau infolge einer Kohlenmonoxidvergiftung hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen einen Schornsteinfeger und einen Hausmeister zum Amtsgericht Tiergarten erhoben. Dem 69-jährigen Schornsteinfeger werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, dem 60-jährigen Hausmeister dieselben Delikte durch Unterlassen.
Die Anklage steht im Zusammenhang mit einem Vorfall vom 24. Februar 2022 in einem Mehrfamilienhaus im Berliner Ortsteil Nikolassee. Nach den Ermittlungen starb eine 24-jährige Bewohnerin ihrer Erdgeschosswohnung an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Drei weitere Hausbewohner erlitten gesundheitliche Beschwerden und mussten stationär behandelt werden.
Das Kohlenmonoxid soll aus dem unter der Wohnung gelegenen Heizungskeller in die Wohnbereiche des Gebäudes gelangt sein. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft entsprach die Heizungsanlage nicht den geltenden Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften. So sollen die erforderlichen Verbrennungsluftöffnungen zu klein dimensioniert gewesen sein. Zudem habe ein Verbindungsstück zwischen Heizkessel und Abgasrohr gefehlt. Ein Loch in der Kellerdecke soll die Ausbreitung des Gases zusätzlich begünstigt haben.
Dem Schornsteinfeger legt die Staatsanwaltschaft zur Last, bei einer Überprüfung im Jahr 2020 die mangelhaften Verbrennungsluftöffnungen sowie die Öffnung in der Kellerdecke nicht beanstandet und die Anlage dennoch freigegeben zu haben.
Der Hausmeister soll bei einem Kontrollgang im Februar 2022 die Heizungsanlage nicht ordnungsgemäß überprüft haben. Trotz des fehlenden Rohrverbindungsstücks habe er die Anlage nicht außer Betrieb genommen, obwohl dies erforderlich gewesen sei.
Beide Angeschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun ein Strafrichter des Amtsgerichts Tiergarten.



