Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen 57-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betruges in drei Fällen erhoben. Der Beschuldigte soll Investoren mit Versprechen auf Geschäfte in Afrika und der Erlangung eines Diplomatenstatus zu Millionenzahlungen verleitet haben.

    Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 57-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Oktober 2018 und Juli 2019 in drei Fällen gewerbsmäßigen Betrug begangen und dabei Vermögensschäden in erheblichem Ausmaß verursacht zu haben.

    Nach den Ermittlungen soll der Angeschuldigte Unternehmern in Deutschland hochlukrative Geschäftsmöglichkeiten in Westafrika vorgespiegelt und zugleich die Aussicht auf einen Diplomatenstatus eröffnet haben. In einem Fall soll er gemeinsam mit mutmaßlichen Mittätern, die inzwischen von der Staatsanwaltschaft München I gesondert verfolgt werden, einem Fleischhändler ein Geschäftsmodell im Bereich des internationalen Fleischhandels in São Tomé und Príncipe sowie Guinea-Bissau angeboten haben. Der Geschädigte soll im Vertrauen auf die Seriosität des Vorhabens rund 850.000 Euro gezahlt haben, nachdem ihm ein Millionenvolumen in Aussicht gestellt worden war.

    Auch in einem weiteren Fall soll sich der Angeschuldigte fälschlich als Diplomat von São Tomé und Príncipe ausgegeben und gegenüber einer Frau erklärt haben, dass ihr eine Investition in den Aufbau einer Botschaft in Guinea-Bissau erhebliche Renditen versprechen würde. Diese überließ ihm daraufhin 240.000 Euro, wovon sie später 30.000 Euro zurückerhielt.

    Ein dritter Fall betrifft ein vermeintliches Patentgeschäft im Bereich umweltfreundlicher Batterien. Hier soll der 57-Jährige einem Investor die kurzfristige Beteiligung an einem angeblich laufenden Bieterverfahren über einen Treuhänderpool vorgeschlagen haben. Durch Zahlungen in Höhe von rund 235.000 Euro sowie weiteren 340.000 US-Dollar – unter anderem aus dem Verkauf von Kryptowährungen – sollte der Investor angeblich den Zuschlag für das Patentgeschäft sichern. Tatsächlich wurde das Geld jedoch ohne erkennbare Gegenleistung vereinnahmt.

    Parallel zur aktuellen Anklage wird dem Angeschuldigten vor dem Landgericht Berlin I bereits in einem anderen Strafverfahren der betrügerische Verkauf von Kunstwerken namhafter Fotografen zur Last gelegt. In beiden Fällen stehen gewerbsmäßige Täuschungshandlungen im Raum, mit denen der Beschuldigte offenbar über längere Zeit hinweg systematisch Investoren getäuscht haben soll. Das Landgericht Berlin I wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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