Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der Freistaat Bayern zahlt dem nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Manfred Genditzki 1,31 Millionen Euro Entschädigung. Der Vergleich beendet alle offenen Verfahren und hat eine Debatte über Reformen der gesetzlichen Entschädigungsregeln ausgelöst.
Das Amtsgericht Hannover hat einen 27-jährigen Betreiber von Corona-Testzentren wegen mehrfachen Betrugs zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Er hatte nahezu eine Million Euro durch falsche Abrechnungen erlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Tarifkonflikt zwischen ver.di und den Berliner DRK-Kliniken haben sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht Berlin auf verbindliche Notdienstregelungen geeinigt. Der Vergleich beendet mehrere Eilverfahren und gilt für die Tarifrunde 2025/26. Warnstreiks bis zu 48 Stunden sollen damit abgesichert werden.
Berlin hat zum 1. Januar 2026 eine neue Laufbahn im gehobenen Justizvollzugsdienst eingeführt. Sie richtet sich ausschließlich an Bestandspersonal und eröffnet neue Aufstiegs- und Besoldungsperspektiven.
Das Landgericht Stuttgart hat eine markenrechtliche Klage von Ritter SPORT gegen die Verpackung eines Mannheimer Haferriegels abgewiesen. Weder Verwechslungsgefahr noch Bekanntheitsschutz seien gegeben.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Frau wegen Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann bestätigt. Die Angeklagte hatte der Tat zugestimmt und durch ihr Verhalten die Durchführung und Verschleierung unterstützt.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Ukrainer wegen mutmaßlicher Agententätigkeit und Sabotageplänen über den Paketversand erhoben. Sie sollen im Auftrag eines russischen Nachrichtendienstes Transportwege für mögliche Brandanschläge ausgespäht haben.
Das OLG Frankfurt stellt klar: Ablehnung des Umgangs durch ein Kind kann nicht automatisch auf Manipulation durch den Obhutselternteil zurückgeführt werden. Die elterliche Sorge wurde allein der Mutter übertragen.
Der BGH hebt das Totschlagsurteil gegen einen Angeklagten in Rickenbach auf, weil das Mordmerkmal Heimtücke nicht korrekt geprüft wurde. Das Verfahren wird vor einer anderen Strafkammer neu verhandelt.
Das VG Gießen hat die Untersagung eines mobilen sozialen Hilfsdienstes als unverhältnismäßig aufgehoben. Eine entgeltliche Personenbeförderung liegt nicht vor, weshalb das Personenbeförderungsgesetz nicht greift.
Das OLG Hamm sieht bereits das Kürzen des Griffstücks einer Handfackel als unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen an. Durch die bauliche Veränderung entfällt der Konformitätsnachweis und damit die Erlaubnisfreiheit nach dem Sprengstoffgesetz.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Polizei auf Berufungszulassung im „Klimakleber“-Fall abgelehnt. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig: Der Einsatz polizeilicher Schmerzgriffe im konkreten Fall war unverhältnismäßig.