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Urteil vom 28. Juli 2021 – 1 StR 519/20 Bisheriger Prozessverlauf und Sachverhalt: Das Landgericht hat den Angeklagten S. im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt; gegen den Mitangeklagten D. hat es wegen mehrerer Fälle der
Urteil vom 20. Juli 2021 – VI ZR 575/20 Sachverhalt: Die Klägerin erwarb im Juni 2014 einen gebrauchten VW Touran. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeugs, das mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattet ist. Dieser Motor hatte eine Steuerungssoftware, die erkannte, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand oder im normalen Straßenverkehr befand. Im
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde gegen eine fachgerichtliche Entscheidung stattgegeben, durch die ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit gegen den zuständigen Einzelrichter in einem Asylverfahren für unbegründet erklärt worden war. Der Beschwerdeführer hatte ein Klageverfahren gegen einen negativen Asylbescheid angestrengt. Den zuständigen Einzelrichter lehnte er
Im ersten Strafverfahren im Cum/Ex-Komplex (Aktenzeichen 62 KLs 1/19) hat die 12. große Strafkammer heute das Urteil verkündet. Der Angeklagte zu 1) wurde wegen Steuerhinterziehung in 10 Fällen sowie der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in einem weiteren Fall zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats im Verfahren 1 BvQ 45/19 einen Antrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Dieser zielte darauf, die Stadt Zittau zu verpflichten, drei von ihr beseitigte Wahlplakate für den Europawahlkampf unverzüglich wieder an ihren alten Standorten aufzuhängen. Zur Begründung hat
Gezielte Griffe in den Schambereich von Oktoberfestbesucherinnen brachte dem Verurteilten nach mehrmonatiger Untersuchungshaft Bewährungsstrafe ein Am 16.02.2018 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München einen 38-jährigen ledigen Hotelangestellten wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verurteilte hielt sich mit drei
Nachstellen und Streichen am Oberschenkel führte zur Verhängung einer Freiheitsstrafe. Am 24.01.2018 verurteilte der zuständige Strafrichter am Amtsgericht München einen 40jährigen verheirateten rumänischen Bauarbeiter wegen sexueller Belästigung zu einer Freiheitstrafe von 8 Monaten und ordnete Haftfortdauer an. Die 21jährige Zeugin hatte angegeben, an der Bushaltestelle Michaelibad in München am 26.10.2017 gegen 22.20 h dem Angeklagten