Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit einem heute den Beteiligten bekanntgegebenen Urteil entschieden, dass die Erwähnung der Partei Alternative für Deutschland, Landesverband Sachsen, im Verfassungsschutzbericht 2020 rechtmäßig war.
„Nachdem inzwischen feststeht, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins das Erlebnis nicht mehr stattfinden kann, ist die Beklagte zur Rückzahlung verpflichtet, da der vermittelte Erlebnisvertrag nicht mehr durchgeführt werden kann […].“
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Eilantrag eines Veranstalters abgelehnt, mit dem sich dieser gegen eine versammlungsrechtliche Verfügung der Stadt Mannheim gewandt hatte (1 K 5730/24).
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit einem den Beteiligten zwischenzeitlich bekanntgegebenen Urteil die Klage einer Drogeriemarkt-Betreiberin abgewiesen, mit der sich diese gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Tübingen gewandt hatte (3 K 2412/22).
Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat soeben entschieden, dass die für heute geplante Demonstration „Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“ in Frankfurt am Main stattfinden darf.
Die Satzung der Stadt Flensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Hafen Ost“ ist unwirksam. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden (Az. 1 KN 17/20). Das Gericht hatte die Satzung schon im September 2020 im Rahmen eines Eilverfahrens (Az. 1 MR 5/20) wegen formeller Mängel vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Bei der Klagefrist handele es sich um eine gesetzliche Frist. Eine Verlängerung gesetzlicher Fristen sei grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Möglichkeit der Verlängerung sei im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Für die Klagefrist fehle aber eine entsprechende Ermächtigung.
Mit am 04. Oktober 2024 zugestelltem Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat diese festgestellt, dass das Verbot der Kundgebung „Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“ am 07.10.2024 in der Frankfurter Innenstadt rechtswidrig ist.
Zum 01.10.2024 trat eine Änderung der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu) in Kraft, die die Zuständigkeit des Landgerichts Bamberg für Strafsachen erweitert und damit den Justizstandort Bamberg erheblich aufwertet.
Der Änderung des Bebauungsplans „Bei der Lohmühle/Stockelsdorfer Straße“ der Hansestadt Lübeck, der das Grundstück des A1 Centers umfasst, ist rechtmäßig. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden (Az. 1 KN 2/20).
Das Landgericht Hildesheim hat den 20-jährigen Angeklagten unter anderem wegen zweifachen versuchten Mordes zu einer Einheitsjugendstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass verschwiegene Schöffenbezüge zur Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen führen können.