Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Zur Überzeugung der Kammer steht fest, dass der Beklagte durch den Versand von 32 Dateien rassistischen, ausländerfeindlichen oder die Zeit des Nationalsozialismus verharmlosenden Inhalts sowie den Empfang von 11 Dateien entsprechenden Inhalts ohne angemessene Reaktion darauf gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue gem. § 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG schuldhaft verstoßen hat.
Die Bundesrepublik Deutschland muss russische Männer, die befürchten, zum Grundwehrdienst eingezogen und anschließend im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt zu werden, als subsidiär schutzberechtigt anerkennen.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 29. Januar 2025 den Eilantrag eines Bürgers der Stadt Braunfels abgelehnt. Der Eilantrag zielte darauf ab, die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am Abend des 30. Januar 2025 über einen Pachtvertrag für das Grundstück „Windvorranggebiet Tiefenbach“ zu verhindern.
Mit einem am 30. Januar 2025 zugestellten Urteil hat der 9. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) den Unfall eines damals 15-jährigen Fußballers in einem Spiel der früheren B-Junioren-Bundesliga im Herbst 2020 als Arbeitsunfall anerkannt. Der junge Mann hatte an dem Spiel für seinen Verein teilgenommen, der mit seiner ersten Herrenmannschaft in der Fußball-Bundesliga vertreten ist. Er erlitt dabei eine komplexe Läsion des Außenmeniskus und musste sich einer Operation und einer langwierigen Nachbehandlung unterziehen.
Mit Beschluss vom 30.1.2025 (Az.: 2 B 177/24) hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ vorläufig bis zur Rechtskraft einer Entscheidung des Senats über den vom Antragsteller in der Hauptsache gestellten Normenkontrollantrag vom 20.9.2024 (Az.: 2 C 168/24) außer Vollzug gesetzt.
Die zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Angeklagten betrieben die nur über das Darknet zwischen Juni 2019 und April 2021 erreichbare Plattform „BoysTown“ oder beteiligten sich am Betrieb. „BoysTown“ war international ausgerichtet, hatte Chatbereiche in verschiedenen Sprachen und diente dem weltweiten Austausch von Abbildungen, die überwiegend den sexuellen Missbrauch von Jungen zum Gegenstand hatten. Zuletzt waren mehr als 400.000 Nutzer registriert, die bis zur Abschaltung der Plattform im April 2021 mehr als eine Million Beiträge erstellten.
Die 11. Zivilkammer hat mit Urteil vom 30.01.2025 die Klage des Insolvenzverwalters der ehemaligen Drogeriekette Schlecker gegen eine große Kaffeerösterei wegen des sog. Kaffeerösterkartells abgewiesen.
Laut BGH komme es auf die Rechtsmäßigkeit der Datenübermittlung an. Maßgeblich ist hierfür der Rechtszustand bei Datenanforderung. Zum damaligen Zeitpunkt im Jahr 2020 waren die angeklagten Taten als Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafbar. Die Daten wurden nach den bisherigen Maßstäben des Bundesgerichtshofs also rechtmäßig von Frankreich nach Deutschland übermittelt.
Franziska Böhm, Sandra David und Franz Miethe verstärken ab dem 01. Februar 2025 das Team des OLG Dresden.
Eine gegen die auszahlende Bank gerichtete Schadensersatzklage eines 84-jährigen Mannes, der infolge eines Trickbetrugs 83.000 € an Unbekannte gezahlt hatte, blieb erfolglos. Warn- und Hinweispflichten der Geldinstitute bestehen nur bei einem massiven Verdacht auf eine Vermögensgefährdung des Kunden. Eine solche vorwerfbare Pflichtverletzung konnte das Landgericht Nürnberg-Fürth im konkreten Fall nicht feststellen.
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom heutigen Tag einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stattgegeben und es der Allianz Lebensversicherungs-AG untersagt, sich gegenüber Verbrauchern auf eine Klausel in Verträgen über eine fondsgebundene Riesterrente zu berufen, die sie zwischen Juni und November 2006 verwendet hat. Die Klausel sieht eine Reduzierung der Rente bei nachhaltig abgesunkener Rendite der Kapitalanlagen vor, aber keine entsprechende Rückanpassung bei verbesserten Verhältnissen.
Das hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts heute in einem Urteil entschieden. Anlass war die bereits im Eilverfahren durch beide Gerichtsinstanzen gegangene Beschränkung des Straßenverkehrs von der Einmündung der Rathausstraße in den Straßenzug Nordergraben/Südergraben bis zur ZOB-Kreuzung auf den Anlieger-, Linien- und Radverkehr.