Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts schließt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen an, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat heute der Klage eines libanesischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung seiner Einbürgerung stattgegeben. Insbesondere wurde durch das Gericht die mengelnde gesetzliche Grundlage für eine anlasslose Befragung zu den Inhalten der freiheitlich demokratischen Grundordnung, solange nicht Hinweise auf Äußerungen oder Handlungen eines Einbürgerungsbewerbers vorlägen, die Zweifel an seiner Verfassungstreue wecken könnten gerügt.
Das Verwaltungsgericht München hat der Landeshauptstadt München aufgegeben, die Stelle des Leiters des Kulturreferats bis auf weiteres nicht mit dem hierfür gewählten Bewerber zu besetzen. Ein anderer Bewerber, der nicht in der Stadtverwaltung München tätig ist und auch nicht zu einer Vorstellung in den Kulturausschuss der Landeshauptstadt eingeladen wurde, war mit seinem Eilantrag gegen diese Auswahlentscheidung erfolgreich.
Findet ein Buchungsprozess für eine Reise ausschließlich über ein Vermittlungsportal statt, ist der Vermittler verpflichtet, alle für die Auswahlentscheidung wesentlichen Informationen auf seinem Portal zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt der Hinweis auf eine etwaig erforderliche Durchreiseautorisation im Fall eines Zwischenstopps in einem Drittland.
Die Stadt Bad Kreuznach hat den Betrieb eines Weinautomaten, der auf einem Wohngrundstück an der Grenze zum öffentlichen Straßenraum aufgestellt ist, zu Recht verboten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigte.
Strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder führen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25.09.2024 – XI R 6/23 entschieden hat, umsatzsteuerrechtlich dazu, dass die Bemessungsgrundlage der in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätze auf den um die eingezogenen Bestechungsgelder geminderten Betrag zu reduzieren ist.
Die Vorlage betrifft die Frage, ob die Norm – die die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen bezogene grundsätzliche Pflicht zum Gegenstand hatte, eine COVID-19-Schutzimpfung oder eine Genesung von der COVID-19-Krankheit nachzuweisen – im Zeitraum vom 7. November bis 31. Dezember 2022 mit dem Grundgesetz vereinbar war. Das Vorlagegericht hat jedoch seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Vorschrift nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügend begründet.
Ein Streit um einen Erbschein hat kürzlich das Oberlandesgericht Celle beschäftigt. Eine Frau hatte nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein beantragt, um als Alleinerbin ausgewiesen zu werden. Sie berief sich dabei auf ein Testament, machte aber falsche Angaben: Sie versicherte eidesstattlich, dass das Testament von der Verstorbenen eigenhändig verfasst worden sei. In Wirklichkeit hatte jedoch die Tochter das Testament geschrieben und die Mutter nur ihre Unterschrift darunter gesetzt.
Die geltend gemachten Ansprüche sind unbegründet, weil die Sandalenmodelle der Klägerin keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das die Unwirksamkeit von § 1 der bayerischen Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 5. November 2020 (EQV) festgestellt hat, aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Nach sieben Verhandlungstagen erging heute in dem nichtöffentlichen Verfahren im Fall des getöteten Obdachlosen in Immenstadt das Urteil durch die 2. Jugendkammer des Landgerichts Kempten. Dieses verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten.
Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB auf Schadensersatz statt der Leistung aus.