Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die Annahme des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in zwei Urteilen vom 26.11.2024, der formularmäßig erklärte Verzicht auf NRW-Soforthilfen 2020 sei unwirksam, ist nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts ernstlich zweifelhaft. Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat deshalb nach Eingang der Rechtsmittelbegründung des Landes die Berufung zugelassen, um die Wirksamkeit eines über das Rückmeldeformular erklärten Verzichts in einem Berufungsverfahren zu überprüfen.
Der Kläger ist der Auffassung, bei seiner früheren Tätigkeit dauerhaft über die regelmäßig geschuldete wöchentliche Arbeitszeit hinaus dienstlich in Anspruch genommen worden zu sein. Der ehemalige Grundschulrektor hatte an der „Niedersächsischen Arbeitszeitstudie Lehrkräfte an öffentlichen Schulen 2015/2016“ teilgenommen, nach der sich für ihn eine wöchentliche Zuvielarbeit von durchschnittlich mehr als 8 Stunden ergeben hatte.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob Art. 101 AEUV einer Regelung im nationalen Recht entgegensteht, nach der ein Unternehmen, gegen das ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder dafür in Regress nehmen kann.
Die 12. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) hat mit Beschluss vom 05.02.2025 die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Angeklagten Alfons Schuhbeck wegen Subventionsbetrugs u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Der Landkreis Mayen-Koblenz hat Anspruch auf die Bewilligung von Zuweisungen aus Mitteln des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 in Höhe von jeweils rund 2,5 Millionen Euro. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
In dem Konkurrentenverfahren um die Stelle der Generalstaatsanwältin bzw. des Generalstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts heute die Auswahlentscheidung des Landes Schleswig-Holstein im Eilverfahren bestätigt (Az. 2 MB 6/24). Ausgewählt worden war ein Bewerber aus Hamburg. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde damit geändert.
Mit dieser Maßnahme wird die Form und Nachvollziehbarkeit von ministeriellen Weisungen an die Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg erstmals verbindlich normiert: Weisungen des Justizministeriums müssen der Textform entsprechen und zu den Akten genommen werden.
Kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind streng am Kindeswohl zu orientieren. Sie dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils oder allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen. Das immer noch herangezogene, überkommene Konzept der sog. Eltern-Kind-Entfremdung (engl. „PAS“) ist nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft und Forschung abzulehnen.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 29. Februar 2024 wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwölf tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Beschäftigungsverhältnis erst ab dem Beginn der Entgeltfortzahlung und nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags begründet wird.
Bei einem Jugendamtsmitarbeiter, der mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, darf trotz der Unschuldsvermutung ein laufendendes Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften im Zeugnis erwähnt werden, entschied das Arbeitsgericht Siegburg am 23.01.2025 in einem nunmehr veröffentlichten Urteil.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) und das Niedersächsische Justizministerium (MJ) beginnen gemeinsam mit dem Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen das zukunftsweisende Digitalisierungsprojekt Beweismittelcloud (BMC).