Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit einem kürzlich den Beteiligten zugestellten Beschluss einem Eilantrag stattgegeben, mit dem die Durchführung eines Wahlprüfungsverfahrens hinsichtlich der Wahl zum Studierendenparlament 2024 der Philipps-Universität Marburg begehrt wurde. Dem sind erfolglose Vergleichsverhandlungen zwischen den Beteiligten vorausgegangen.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wandte sich das BSW gegen die verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen über ihre Nichtberücksichtigung in der Sendung „ARD Wahlarena“ am 17. Februar 2025 durch den Westdeutschen Rundfunk (WDR). Die Beschwerdeführerin habe nicht schlüssig aufgezeigt, durch die angegriffenen Entscheidungen in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verletzt zu werden.
Ein Stellvertreter eines Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag hat keinen Anspruch auf Gewährung einer Amtszulage. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostentragung beschließen können.
Die Wahlkampfkundgebung der Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Februar 2025 auf dem Schadowplatz in Düsseldorf ist eine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soeben durch Beschluss entschieden und auf den Eilantrag des Kreisverbandes der AfD dem Polizeipräsidium Düsseldorf aufgegeben, unverzüglich nach Maßgabe seiner üblichen Verwaltungspraxis hinsichtlich der Versammlung vorzugehen.
Der WDR ist nicht verpflichtet, die Spitzenkandidatin der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) zu der Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einzuladen, die am 17.02.2025 um 21:15 Uhr im Fernsehprogramm „Das Erste“ ausgestrahlt werden soll. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute im Eilverfahren entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Mainz verpflichtete in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der „Die Partei“ zu der vorgesehenen Sendezeit am 15. Februar 2025.
In einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat die antragstellende Ehefrau verlangt, dass eine Klinik ihr das kryokonservierte Keimmaterial ihres bereits verstorbenen Ehemanns zur Verfügung stellt. Sie möchte damit eine In-Vitro-Fertilisation in Spanien durchführen lassen.
Die Deutsche Umwelthilfe wollte mit ihrer Klage im Wesentlichen Daher begehrt er mit seiner Klage im Wesentlichen die Abbindung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof für einen längeren Zeitraum verhindern.
Die Medienanstalt hatte mit sofort vollziehbarer Verfügung vom 15. Januar 2025 festgestellt, dass ein zur Landtagswahl in Brandenburg am 22. September 2024 mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellter Wahlwerbespot der AfD Brandenburg mit dem Titel „Wochenmarkt oder Drogenmarkt (…)“, der in den sozialen Medien verbreitet wurde, gegen den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag verstoße.
Die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst ist anzunehmen, wenn die Bewerber den besonderen Anforderungen dieses Dienstes genügen. Dies gilt nicht nur für den aktuellen Gesundheitszustand, sondern auch für künftige Entwicklungen, die angesichts einer bekannten Vorerkrankung zu erwarten sind.
Das Landgericht Koblenz wird ab dem 1. Juli 2025 unter neuer Führung stehen. Im Ministerium der Justiz in Mainz hat Minister Herbert Mertin gestern dem Präsidenten des Landgerichts Mainz Tobias Eisert die Ernennungsurkunde für dessen künftiges Amt ausgehändigt. Tobias Eisert wird damit als neuer Präsident des Landgerichts Koblenz auf Stephan Rüll folgen, der mit Ablauf des 30. Juni 2025 in den Ruhestand verabschiedet wird.