Weimar, 26. September 2025 (JPD) – Vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht wird am kommenden Dienstag die Berufungsverhandlung im Verfahren Machnig gegen Freistaat Thüringen fortgesetzt. Ex-Landesminister Matthias Machnig wendet sich gegen die Rückforderung eines Teils seiner früheren Bezüge, die ihm während seiner Amtszeit als Thüringer Wirtschaftsminister gezahlt wurden. Das Verfahren hat Bedeutung für die Abgrenzung von Versorgungs- und Amtsbezügen ehemaliger Regierungsmitglieder.

    Machnig war von November 2009 bis November 2013 Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie in Thüringen, nachdem er zuvor als Staatssekretär im Bundesumweltministerium tätig gewesen war. Während seiner Zeit als Landesminister erhielt er das volle Ministergehalt, gleichzeitig bestanden Ansprüche aus seiner früheren Tätigkeit beim Bund. Die Bundesfinanzdirektion gewährte ihm allerdings nur gekürzte Versorgungsleistungen. Die Thüringer Landesfinanzdirektion rechnete diese im Jahr 2013 vollständig auf die Ministerbezüge an und verlangte anschließend eine Rückzahlung.

    Berufungsverhandlung Machnig gegen Freistaat Thüringen

    Der ehemalige Minister erhob gegen den Bescheid Widerspruch, scheiterte damit jedoch vor der Thüringer Landesfinanzdirektion und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Weimar. In der Berufungsverhandlung am 30. September 2025 will das Oberverwaltungsgericht nun über die Rechtmäßigkeit der Rückforderung entscheiden. Das Verfahren könnte grundsätzliche Fragen zur Besoldung und Versorgung von Regierungsmitgliedern klären und damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung entfalten.

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