
Saarlouis, 21. Oktober 2025 (JPD) – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken für unwirksam erklärt. Mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az.: 2 C 168/24) gab der 2. Senat einem Normenkontrollantrag des BUND Landesverband Saar e.V. statt.
Die Entscheidung bedeutet, dass der umstrittene Bebauungsplan – mit der internen Kennziffer 139.02.00 – keine rechtliche Wirkung mehr entfaltet. Damit hat das Gericht die planungsrechtlichen Grundlagen für das betroffene Gebiet im Norden Saarbrückens aufgehoben.
OVG Saarlouis kippt Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“
Das OVG sah den Antrag des BUND als begründet an und erklärte den Bebauungsplan im Hauptsacheverfahren für unwirksam. Die Revision wurde nicht zugelassen, allerdings besteht die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang noch nicht vor. Das Gericht kündigte an, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen. Bereits im Januar 2025 (Az.: 2 B 177/24) hatte der 2. Senat den Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug gesetzt, bis über den Normenkontrollantrag entschieden war.