
Koblenz, 25. August 2025 (JPD) – Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat den Eilantrag des AfD-Politikers Joachim Paul gegen seine Nichtzulassung zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen zurückgewiesen (Az.: 10 B 11032/25.OVG). Paul wollte erreichen, dass er trotz der Entscheidung des Wahlausschusses vom 5. August 2025 als Kandidat für die Wahl am 21. September 2025 zugelassen wird. Der Wahlausschuss hatte den Wahlvorschlag der AfD mit 6:1 Stimmen abgelehnt, weil Zweifel bestanden, ob Paul die verfassungsrechtlich geforderte Gewähr für ein jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung bietet.
Das OVG stellte klar, dass Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, grundsätzlich nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im anschließenden Wahlprüfungsverfahren überprüft werden können. Ein solcher nachgelagerter Rechtsschutz habe Vorrang, da er die Durchführung der Wahl in geordneten Bahnen sicherstelle. Nur bei offensichtlichen Fehlern könne bereits im Vorfeld eingegriffen werden – eine solche offensichtliche Rechtswidrigkeit sei hier jedoch nicht gegeben.
Darüber hinaus sah das Gericht gewichtige Anhaltspunkte für Zweifel an Pauls Verfassungstreue. Grundlage seien unter anderem Informationen des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, wonach Paul mehrfach „Remigrationspläne“ unterstützt habe. So habe er im November 2023 einen Vortrag unter dem Titel „Schicksalsfrage Einwanderung – Warum Remigration nötig und machbar ist“ gehalten und dabei Positionen vertreten, die sich an Konzepten der Identitären Bewegung orientierten. Diese Pläne zielten auf die Rückführung von Migranten – teilweise auch deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund – in ihre Herkunftsländer ab. Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits festgestellt, dass derartige Konzepte mit der Menschenwürde und damit mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar seien.
Auch ein Artikel Pauls im Jahr 2023 sowie die Unterstützung für Veranstaltungen, bei denen rechtsextreme Akteure wie Martin Sellner auftraten, wurden vom OVG als weitere Anhaltspunkte gewertet. Zwar hatte Paul im Verfahren auf das AfD-Bundestagswahlprogramm 2025 verwiesen, das einen entschärften Begriff von „Remigration“ verwendet. Dieses sei aber erst nachträglich beschlossen worden und ändere nichts an seinen vorherigen öffentlichen Äußerungen.
Ob die Zweifel an der Verfassungstreue letztlich tragfähig seien, müsse das nachgelagerte Wahlprüfungsverfahren klären, betonte das Gericht. Für das Eilverfahren sei maßgeblich, dass keine offensichtliche Rechtswidrigkeit vorliege. Damit bleibt Paul für die Wahl am 21. September 2025 ausgeschlossen.