Die Bundesstadt Bonn und ihre ehemalige Oberbürgermeisterin Barbara Dieckmann haben ihre gerichtliche Auseinandersetzung um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung des World-Conference-Centers Bonn (WCCB) unter Vermittlung eines Güterichters einvernehmlich beendet.

Die Stadt Bonn hatte von Frau Dieckmann für aus ihrer Sicht von der damaligen Oberbürgermeisterin mit zu verantwortende erhebliche finanzielle Schäden durch die Insolvenz des seinerzeit mit der Errichtung des WCCB beauftragten Unternehmens, dessen Geschäftsführer später in diesem Zusammenhang wegen Betruges verurteilt wurde, Schadensersatz in Höhe von 1 Million Euro verlangt. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben. Im Berufungsverfahren hatte der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts darauf hingewiesen, dass die Erfolgsaussichten der Berufung der Beklagten offen seien. Die Sache werfe komplizierte Rechtsfragen auf, wie sich nicht zuletzt aus den substantiierten Einwendungen der Beklagten gegen die rechtlichen Würdigungen des Verwaltungsgerichts ergebe. Vor diesem Hintergrund hatten sich die Beteiligten auf Anregung des Senats darauf verständigt, im Rahmen eines eigenständigen und vertraulichen Güterichterverfahrens unter Vermittlung eines richterlichen Mediators eine einvernehmliche Lösung der langjährigen Auseinandersetzung zu suchen. Dies ist mit der heute geschlossenen Vereinbarung, der der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner gestrigen Sitzung zugestimmt hat, gelungen.

Bestandteil der Vereinbarung ist eine öffentliche Erklärung von Frau Oberbürger­meisterin a. D. Dieckmann, die folgenden Wortlaut hat:

„(Ich habe) als damals zuständige Oberbürgermeisterin (der Stadt Bonn) in (meiner) Rede am 17.09.2009 die politische Verantwortung für die Geschehnisse im Zusammenhang mit der Realisierung des WCCB übernommen. Ich wiederhol(e) dies heute ausdrücklich und erklär(e) ergänzend:

Meine Verantwortung habe ich nach bestem Wissen und Gewissen getragen und wahrgenommen. Unabhängig von den juristischen Aspekten ist mir bewusst, dass sowohl die Verwaltung als auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Bonn in all den Jahren enorme Belastungen zu tragen hatten. Ich bedauere zutiefst, dass es dazu gekommen ist.

Naturgemäß wissen wir heute alle mehr als wir vor den Entscheidungen gewusst haben. Ich weiß heute auch, dass es Beteiligte gibt, die sich nicht hinreichend informiert gefühlt haben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung der Sparkasse KölnBonn vom 25.10.2005, die anschließende Zustimmung zur Nebenabrede sowie die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung der Nebenabrede mit der Sparkasse KölnBonn.

Im Nachhinein wäre es auch aus meiner Sicht politisch und bei Zugrundelegung der Auffassung des VG Köln auch rechtlich angemessen gewesen, den gesamten Rat weitergehend einzubeziehen und die Textvorlage für den Rat genauer zu konkretisieren.

Ich möchte mich deshalb in diesem Zusammenhang bei den Betroffenen in aller Form entschuldigen. Ich bedaure außerordentlich, dass dies geschehen ist.“

Daneben haben sich die Beteiligten auf eine von Frau Dieckmann an die Stadt Bonn zu leistende Geldsumme in Höhe von 200.000,- Euro geeinigt. Die Stadt Bonn hat vor diesem Hintergrund in dem Vergleich die Rücknahme ihrer Klage erklärt.

Aktenzeichen: 6 A 2744/20 (I. Instanz: VG Köln 19 K 4769/18)

(c) OVG NRW, 14.06.23

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