Stuttgart, 17. Oktober 2025 (JPD) – Am Oberlandesgericht Stuttgart beginnt am 6. November 2025 ein Staatsschutzverfahren gegen einen 38-jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen des Vorwurfs der Betätigung für die PKK. Die Hauptverhandlung beginnt um 9.30 Uhr im Stammheimer Prozessgebäude, Saal 2, unter dem Vorsitz von Richterin Manuela Haußmann.

Staatsschutzverfahren wegen PKK-Mitgliedschaft

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich zwischen Mitte 2021 und März 2024 als hauptamtlicher Kader in wechselnden PKK-Gebieten, darunter „Freiburg“, betätigt zu haben. Von Juli 2023 bis März 2024 habe er zudem die Leitung der PKK-Region „Berlin“ sowie des Sektors „Nord“ übernommen. Nach einem Zwischenaufenthalt im Ausland sei er im Dezember 2024 nach Deutschland zurückgekehrt und habe bis zu seiner Festnahme im März 2025 die Leitung des PKK-Gebiets „Stuttgart“ sowie des Sektors „Süd 2“ ausgeübt.

Der Anklage zufolge habe der Beschuldigte in seiner Funktion Veranstaltungen und Demonstrationen organisiert und dabei stets in Kenntnis der Ziele, Programmatik und Methoden der PKK gehandelt.

Eröffnung des Hauptverfahrens

Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hatte die Anklage am 7. Juli 2025 erhoben. Mit Beschluss vom 3. September 2025 wurde die Anklage vom 7. Strafsenat zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Verhandlung wird mit drei Richtern, einschließlich der Vorsitzenden, durchgeführt. Weitere Termine sind bis März 2026 angesetzt, um Zeugenanhörungen und Beweisaufnahmen vollständig zu ermöglichen.

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