Stuttgart, 24. November 2025 (JPD) – Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart beginnt am 11. Dezember ein neues Staatsschutzverfahren gegen eine 61-jährige deutsche Staatsangehörige. Die Bundesanwaltschaft wirft der Frau vor, Beihilfe zur rädelsführerschaftlichen Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung geleistet zu haben. Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Stuttgart-Stammheim statt und wird vom Vorsitzenden Richter Herbert Anderer geführt. Die Anklage stützt sich auf § 129a StGB in Verbindung mit § 27 StGB.

Staatsschutzverfahren wegen rechtsterroristischer Vereinigung rückt „Gruppe S.“ erneut in den Fokus

Nach der Anklageschrift vom 9. Dezember 2024 soll die Angeklagte spätestens seit Juli 2019 engen Kontakt zu dem bereits verurteilten Rädelsführer S. gehalten haben. S. hatte damals über Internetforen nach Personen gesucht, die seine extremistische und ausländerfeindliche Haltung teilten und bereit waren, sich für gemeinsame Anschläge zu formieren. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Angeklagte diese Pläne kannte, billigte und S. aktiv bei der Rekrutierung potenzieller Unterstützer unterstützte. Sie soll ihm insbesondere Zugang zu geeigneten Kontakten verschafft haben, vor allem durch die Aufnahme neuer Mitglieder in gemeinsame Chatgruppen, in denen S. deren Einsatzbereitschaft prüfte.

Am 8. Februar 2020 gründete S. schließlich in Minden gemeinsam mit sechs weiteren Personen die rechtsterroristische Vereinigung, die später als „Gruppe S.“ bekannt wurde. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts plante die Gruppe bewaffnete Anschläge auf Moscheen. Bereits am 30. November 2023 hatte der 5. Strafsenat S. und neun Mitangeklagte in einem gesonderten Verfahren verurteilt. Das Urteil ist seit dem 20. August 2025 rechtskräftig.

Mit Beschluss vom 2. Oktober 2025 hat der 5. Strafsenat die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die nun angeklagte Frau zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. In der Hauptverhandlung wird der Senat mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein. Weitere Verhandlungstage sind bis März 2026 vorgesehen.

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