Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart muss sich ab 11. September 2025 ein 29-jähriger Syrer wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einem islamistisch-terroristischen Kampfverband verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, 2013 und 2014 für die Katibat Abu Bakr al-Siddiq bewaffnete Wachdienste geleistet und Kämpfer unterstützt zu haben.

    Vor dem 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart beginnt am 11. September 2025 ein Staatsschutzverfahren gegen einen 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einem islamistisch-terroristischen Kampfverband in Syrien. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart legt dem Angeklagten zur Last, sich in den Jahren 2013 und 2014 der Katibat Abu Bakr al-Siddiq angeschlossen zu haben, einer bewaffneten Gruppierung, die im syrischen Bürgerkrieg islamistisch geprägt gewesen sein und die Einführung der Scharia angestrebt haben soll.

    Nach der Anklage soll der Angeklagte Wachdienste an wirtschaftlich bedeutenden Ölfeldern verrichtet, verletzte Kämpfer transportiert und Mitglieder der Vereinigung versorgt haben. Die Katibat Abu Bakr al-Siddiq habe im Tatzeitraum über Kampfmittel wie Sturmgewehre, Mörser und Panzerabwehrwaffen verfügt und an Gefechten sowie Sprengstoffanschlägen teilgenommen. Der Angeklagte habe für seine Tätigkeit entlohnt worden sein sollen. Nach der Machtübernahme des „Islamischen Staates“ in Mu Hassan im Juni 2014 habe sich die Gruppe aufgelöst.

    Mit Beschluss vom 23. Juli 2024 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Verhandlung findet unter dem Vorsitz von Richterin Manuela Haußmann statt und ist zunächst auf mehrere Termine bis Dezember 2025 angesetzt (Az. 7 St 36 OJs 10/22).

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