
Koblenz, 21. Oktober 2025 (JPD) – Vor dem Oberlandesgericht Koblenz beginnt im November ein bedeutender Prozess wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Syrien. Der Staatsschutzsenat des Gerichts hat die Anklage des Generalbundesanwalts gegen fünf staatenlose syrische Palästinenser zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Den Männern im Alter zwischen 42 und 56 Jahren werden Mord, versuchter Mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen vorgeworfen.
Nach den Ermittlungen sollen sich die Angeklagten zwischen 2012 und 2014 als Mitglieder regimetreuer Milizen oder des syrischen Militärgeheimdienstes an Gewalttaten gegen Zivilisten beteiligt haben. Im Zentrum der Anklage steht ein Angriff vom 13. Juli 2012 in Damaskus, bei dem die Beschuldigten gemeinsam mit anderen Bewaffneten auf Demonstrierende geschossen haben sollen. Dabei kamen laut Anklage mindestens sechs Menschen ums Leben, darunter ein 14-jähriger Junge. Mehrere weitere Zivilisten wurden teils schwer verletzt.
Prozess wegen Kriegsverbrechen in Syrien startet in Koblenz
Die Bundesanwaltschaft sieht in den Taten Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch, das schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen unter Strafe stellt – auch wenn sie im Ausland begangen wurden. Die fünf Männer waren bereits am 3. Juli 2024 festgenommen worden und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz wird das Verfahren mit fünf Richtern, darunter der Vorsitzenden Richterin, führen. Der Prozessauftakt ist für den 19. November 2025 im Landgericht Koblenz (Saal 128) angesetzt. Fortsetzungstermine sind bis Juni 2026 vorgesehen.