
Zum 1. Juli 2025 übernimmt das Oberlandesgericht Hamm zahlreiche neue Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen, um Spezialisierung und Effizienz in der Justiz zu stärken. Künftig entscheidet es landesweit unter anderem über Berufungen in Verfahren freier Berufe, Musterverfahren im Kapitalanlagerecht, Produkthaftungsklagen und Verbraucherstreitigkeiten. Auch Fragen zur leitungsgebundenen Energieversorgung sowie Landwirtschaftssachen in zweiter Instanz werden zentral in Hamm bearbeitet.
Zum 1. Juli 2025 treten in Nordrhein-Westfalen wichtige Änderungen gerichtlicher Zuständigkeiten in Kraft. Besonders das Oberlandesgericht Hamm wird von diesen Neuerungen in zentraler Weise erfasst: Es übernimmt landesweit zusätzliche Aufgaben, die auf eine stärkere Spezialisierung und höhere Verfahrenseffizienz abzielen.
Zu den neuen Zuständigkeiten zählen Berufungs- und Beschwerdeverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem Recht der sogenannten freien Berufe. Damit wird das Oberlandesgericht Hamm künftig landesweit etwa in Haftungs- und Vergütungsfragen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern sowie vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfern entscheiden.
Erweitert werden auch die Zuständigkeiten im Verbraucherschutz: Neben den bisher schon in Hamm konzentrierten Aufgaben kommen künftig Klagen nach dem Unterlassungsklagengesetz hinzu – etwa zur Unterlassung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Außerdem ist das Oberlandesgericht künftig für Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zuständig. Fragen des kollektiven Verbraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen werden damit umfassend am Oberlandesgericht Hamm konzentriert.
Ein weiterer neuer Zuständigkeitsbereich betrifft Haftungskonstellationen nach spezialgesetzlichen Regelungen. Hierzu zählen insbesondere Streitigkeiten aus dem Produkthaftungsgesetz und dem Umwelthaftungsgesetz, aber auch einzelne Ansprüche nach dem Haftpflichtgesetz, dem Atomgesetz, dem Luftverkehrsgesetz, dem Arzneimittelgesetz – etwa zu Impfschäden – sowie dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundesberggesetz.
Darüber hinaus übernimmt das Oberlandesgericht Hamm neben den bereits jetzt schon hier konzentrierten Fragen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien künftig auch die zentrale Bearbeitung zivilrechtlicher Streitigkeiten im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung, unter anderem mit Strom, Gas, Wasser, Wasserstoff und Fernwärme.
Schließlich entscheidet in Landwirtschaftssachen künftig in zweiter Instanz auch landesweit ausschließlich der hiesige Senat für Landwirtschaftssachen.