Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Auslieferung eines Verfolgten u.a. wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einer illegalen Schleusung von 67 Migranten über den Ärmelkanal für zulässig erklärt.

Die französischen Behörden hatten um Festnahme des Verfolgten zur Auslieferung nach Frankreich zum Zweck der Strafverfolgung ersucht. Der Verfolgte war im Februar 2025 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, im Sommer 2023 in Nordfrankreich als Mitglied einer insbesondere auf illegale Schleusungen gerichteten Organisation an dem Verbringen von 67 Migranten von Frankreich nach Großbritannien mit dem Boot beteiligt gewesen zu sein. Bei dieser Schleusung kam es im Ärmelkanal zu einem Schiffbruch. Sieben Personen starben, 60 mussten vor dem Ertrinken gerettet werden.

Der zuständige 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat die Auslieferung des Verfolgten nach Frankreich für die zugrundliegenden Taten für zulässig erklärt.

Er hat zudem bis zu seiner Überstellung an die französische Justiz die Auslieferungshaft angeordnet, da die Gefahr bestehe, dass der Verfolgte, der im Inland über keinen festen Wohnsitz verfügt, sich dem Auslieferungsverfahren entziehe.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.03.2025 – Az. 2 OAus 27/25

OLG Frankfurt am Main, 07.05.2025

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