
Zweibrücken, 20. November 2025 (JPD) – Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat eine frühere Verurteilung wegen vollendeter Brandstiftung aufgehoben und damit klargestellt, dass ein Heckenbrand nicht automatisch als „Waldbrand“ im Sinne des Strafrechts gilt. In einem neu aufgerollten Verfahren hat das Amtsgericht Speyer den Angeklagten nun wegen Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung verurteilt.
Heckenbrand und Strafrecht – OLG präzisiert Voraussetzungen der Brandstiftung im Wald
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Mann aus der Vorderpfalz, der im Juli 2022 mehrere Feuer legte. Eine der Brandstellen befand sich auf einer Weide am Übergang zum Wald. Zwei weitere Feuer entzündete er im angrenzenden Waldgebiet. Während der Mann eines der Feuer sofort löschte, nachdem er von einem Passanten angesprochen worden war, entdeckte ein anderer Spaziergänger die zweite Brandstelle und alarmierte die Feuerwehr.
Obwohl die Flammen im Wald immer wieder aufflammten, griffen sie aufgrund der Windrichtung nicht auf Bäume über. Nach den Feststellungen der Gerichte verbrannten dort lediglich Brombeerhecken und vergleichbare Sträucher auf rund 24 Quadratmetern. Erst die Feuerwehr konnte das Feuer vollständig löschen.
Das Amtsgericht Speyer hatte den Mann im Januar 2024 unter anderem wegen vollendeter Brandstiftung im Wald zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Auf seine Revision hob das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken das Urteil jedoch teilweise auf. Die Richter stellten klar, dass eine vollendete Brandstiftung im Wald nur vorliege, wenn Unterholz oder Bäume so in Brand gesetzt wurden, dass sich das Feuer selbständig weiter ausbreiten könne. Die bloße Möglichkeit einer Ausdehnung reiche nicht aus.
Nach der Teilaufhebung verhandelte eine andere Abteilung des Amtsgerichts Speyer den Fall erneut. Das Gericht verurteilte den Mann nun rechtskräftig wegen Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.