
Frankfurt am Main, 2. September 2025 (JPD) – Vor dem 5. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat am Dienstag die Hauptverhandlung gegen die 35-jährige deutsche Staatsangehörige Duygu D. begonnen. Ihr wird mitgliedschaftliche Beteiligung an der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen.
Nach Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main soll sich die Angeklagte Anfang 2015 entschlossen haben, nach Syrien auszureisen, um sich dem IS anzuschließen. Dort habe sie im März 2015 einen IS-Kämpfer nach islamischem Ritus geheiratet und in den Folgejahren mit ihm im vom IS kontrollierten Gebiet gelebt. Während der Ehemann an Kampfhandlungen beteiligt gewesen sei, habe die Angeklagte den Haushalt geführt, die gemeinsamen Kinder erzogen und freiwillig an „Korankursen“ teilgenommen. Nach ihrer Festnahme durch kurdische Einheiten im März 2019 habe sie bis 2022 mit ihren Kindern in den Lagern al-Hawl und Roj gelebt, bevor sie nach Deutschland zurückgeführt wurde. Im Camp al-Hawl soll sie zudem versucht haben, andere Insassinnen zu maßregeln und zu einer radikalen Auslegung des Islams zu bekehren.
Zum Auftakt der Hauptverhandlung wurde die Anklageschrift verlesen und die Angeklagte zu ihren persönlichen Verhältnissen und zu den Vorwürfen gehört. Fortsetzungstermine sind für den 9., 11. und 12. September sowie den 6., 14. und 16. Oktober 2025 angesetzt (Az. 5 St 4/23).