
Düsseldorf, 5. Januar 2026 (JPD) – Die Justiz in Nordrhein-Westfalen arbeitet seit Beginn des Jahres flächendeckend digital. Zum 1. Januar 2026 ist an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes die elektronische Akte eingeführt worden. Damit erfüllt Nordrhein-Westfalen fristgerecht die bundesgesetzliche Vorgabe, Gerichtsakten ausschließlich elektronisch zu führen.
Elektronische Akte wird landesweit verbindlicher Standard
Rechtsgrundlage der Umstellung ist das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Es verpflichtet Bund und Länder, spätestens ab dem 1. Januar 2026 vollständig auf digitale Aktenführung umzustellen. In Nordrhein-Westfalen ist die elektronische Akte nun in sämtlichen Gerichtsbarkeiten und Fachbereichen im Einsatz, darunter Zivil-, Straf-, Familien-, Betreuungs- und Nachlasssachen.
Die landesweite Einführung ist das Ergebnis eines mehrjährigen Umstellungsprozesses. Erste Pilotprojekte starteten bereits im Oktober 2016 am Landgericht Bochum. In den folgenden Jahren wurde die elektronische Aktenführung schrittweise auf alle Gerichte und Staatsanwaltschaften ausgeweitet und schließlich verbindlich eingeführt.
Millionen Akten und stark wachsender elektronischer Rechtsverkehr
Seit Beginn der Pilotierung sind in Nordrhein-Westfalen rund 10,7 Millionen elektronische Akten mit etwa 800 Millionen Schriftstücken angelegt worden. Parallel dazu wurde der elektronische Rechtsverkehr kontinuierlich ausgebaut. Allein im Jahr 2025 wurden landesweit rund 53 Millionen elektronische Nachrichten versandt oder empfangen, nachdem es 2018 noch 1,3 Millionen gewesen waren.
Auch die Landespolizei ist in die digitale Verfahrensführung eingebunden. Im Rahmen der abgestimmten Einführung der elektronischen Akte bei der Polizei wurden bislang etwa eine Million elektronische Ermittlungsvorgänge an die Justiz übermittelt. Der elektronische Rechtsverkehr umfasst inzwischen täglich rund 235.000 eingehende und ausgehende Sendungen.