
München, 27. August 2025 (JPD) – Im Prozess um ein Mordkomplott in Odelzhausen hat das Landgericht München II vier Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Thomas Bott verhängte gegen Patricia S.F. (58) und Radi S. (33) lebenslange Freiheitsstrafen, während Nikolay B. (34) und Cindy W. (29) zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt wurden.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte S.F., die erhebliche finanzielle Probleme hatte und das beträchtliche Erbe ihres Ehemanns anstrebte, spätestens im Herbst 2023 den Plan gefasst, diesen töten zu lassen. Gemeinsam mit ihrer Tochter W. und deren Ex-Partner B. rekrutierte sie in Bulgarien den Angeklagten Radi S., dem mindestens 50.000 Euro als Mordlohn versprochen wurden. Am 27. Februar 2024 griff Radi S. den Ehemann mit einer Axt und einem Messer an und verletzte ihn schwer. Ein Nachbar verhinderte durch sein Eingreifen die Vollendung der Tat.
Die Kammer sah bei allen Angeklagten direkten Tötungsvorsatz und bejahte die Mordmerkmale Heimtücke sowie – bei S.F., W. und Radi S. – Habgier. Bei der Strafzumessung wertete das Gericht die besondere Gefährlichkeit der Tat und das hohe Maß an krimineller Energie. Während S.F. als Initiatorin und Radi S. als Haupttäter keine Strafmilderung erhielten, wurden bei B. und W. minder schwere Tatbeiträge berücksichtigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Die Untersuchungshaft bleibt angeordnet.