
München, 25. September 2025 (JPD) – Das Landgericht München I hat einen 45-jährigen Angeklagten wegen mehrfacher schwerer räuberischer Erpressung, Diebstahls und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Zudem ordnete die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Koppenleitner die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte im Mai 2024 zwei Taxifahrer überfallen. Er ließ sich an abgelegene Orte fahren und bedrohte die Fahrer mit einer E-Zigarette, die die Opfer für ein Messer hielten. Einer der Geschädigten erlitt dabei Schmerzen. Die Kammer stellte fest, dass beide Fahrer stark unter den Taten litten; einer von ihnen fährt seither nicht mehr Taxi. Darüber hinaus beging der Mann weitere Diebstähle und einen Wohnungseinbruch.
Urteil im Verfahren um räuberische Erpressung in München
Rechtlich bewertete das Gericht die Überfälle als räuberische Erpressung. Zwar habe der Täter eine E-Zigarette eingesetzt, doch sei diese objektiv ungefährlich und damit lediglich ein Täuschungsobjekt gewesen. Der Sachverhalt konnte nach einer Beweisaufnahme von zweieinhalb Tagen durch das Geständnis des Angeklagten sowie die Aussagen der Opfer festgestellt werden.
Die Strafkammer begründete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mit der massiven Betäubungsmittelabhängigkeit des Verurteilten. Ohne Therapie seien auch nach einer Haftentlassung erhebliche weitere Straftaten zu erwarten. Vor dem Beginn der Behandlung muss der Mann allerdings noch zwei Jahre und acht Monate der Freiheitsstrafe verbüßen. Ein vom Angeklagten geleisteter Schadensausgleich von jeweils 300 Euro an die Geschädigten wurde vom Gericht nicht als ausreichender Täter-Opfer-Ausgleich anerkannt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.