Durchsuchung im Landtag von Sachsen-Anhalt: Beweismittel aus CDU-Fraktionsräumen verwertbar

Magdeburg, 17. Juli 2026 (JPD). Die Staatsanwaltschaft Magdeburg darf die bei einer Durchsuchung von Räumen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sichergestellten Beweismittel weiter auswerten. Das Landgericht Magdeburg bestätigte die Beschlagnahme mit Beschlüssen vom 13. Juli.

Die Strafkammer hatte die im Mai 2025 angeordnete Durchsuchung zwar bereits im Januar 2026 für rechtswidrig erklärt. Daraus folge jedoch nicht zwangsläufig, dass die gewonnenen Beweise im Strafverfahren unverwertbar seien. Eine Abwägung der betroffenen Interessen habe ergeben, dass die Beschlagnahme aufrechterhalten werden könne.

Abgeordneter nicht beschwerdebefugt

Die Beschwerde eines Beschuldigten wies das Landgericht als unzulässig zurück. Der einzelne Abgeordnete sei nicht beschwerdebefugt, weil weder seine Wohnung noch sein persönliches Büro durchsucht worden seien. Bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen der Fraktion stehe das Beschwerderecht allein der Fraktion zu.

Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der CDU-Landtagsfraktion. Auslöser war eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt aus dem Oktober 2023. Die Durchsuchung fand am 1. Juli 2025 statt.

Gegen die Entscheidungen des Landgerichts im Ermittlungsverfahren ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben.

Landgericht Magdeburg, Beschlüsse vom 13. Juli 2026 – 24 Qs 17/26, 24 Qs 24/26 und 24 Qs 27/26
Staatsanwaltschaft Magdeburg – 552 Js 25527/24

Cookie Consent mit Real Cookie Banner