Berlin, 4. November 2025 (JPD) – Das Landgericht Berlin I hat vier Männer wegen des Verkaufs gefälschter Werke international bekannter Fotografen zu Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und fast acht Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten unter anderem Werke von Richard Prince, Helmut Newton und Cindy Sherman gefälscht und für 1,5 Millionen Euro an eine Investment-AG verkauft hatten. Zwei der Verurteilten müssen zudem Wertersatz in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro zahlen.

Verkauf gefälschter Kunstwerke führt zu Haftstrafen

Die 14. Große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – verurteilte den 67-jährigen Stephan W. wegen Urkundenfälschung und Betrugs in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Arnold V. (75) erhielt wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Denis M. (51) wurde für Beihilfe zum Betrug zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Carsten H. (63) erhielt wegen Geldwäsche eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Angeklagten hatten im Oktober und November 2020 in Köln ein Konvolut von 34 gefälschten Fotografien verkauft, deren Provenienzangaben, Künstlersignaturen und Stempel gefälscht waren. Denis M. transportierte die Werke zu den Besichtigungsterminen, während Carsten H. sein Konto für Überweisungen und Barzahlungen an die übrigen Angeklagten nutzte. Stephan W. hatte zudem im Jahr 2021 weitere gefälschte Fotosammlungen angeboten, die jedoch nicht verkauft wurden.

Das Verfahren begann am 14. Juni 2023 und umfasste ursprünglich auch weitere Verkaufsversuche. Die Mitangeklagte Inna K. (34) war bereits im Januar 2024 nach Zahlung von 50.000 Euro an die Justiz aus dem Verfahren entlassen worden (§ 153a Abs. 2 StPO). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann durch Revision angefochten werden.

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