Mit Beschluss vom 30. März 2023 hat das Landesverfassungsgericht den Antrag eines Landtagsabgeordneten wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts verworfen.

Nachdem das Mitglied des Landtags Patrick Dahlemann als parlamentarischer Staatssekretär zum Chef der Staatskanzlei berufen worden ist, stellte der Antragsteller in diesem Zusammenhang unter dem 13. Dezember 2021 eine kleine Anfrage beim Antragsgegner (LT-Drs. 8/161). Diese beantwortete der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Schreiben vom 17. Januar 2022.

Mit dem vorliegenden Organstreitverfahren rügt der Antragsteller die Verletzung seiner Rechte aus Art. 40 Abs. 1 S. 1 LV, in dem die Landesregierung seine kleine Anfrage nicht vollständig beantwortet habe.

Das Landesverfassungsgericht führt in seinem einstimmig gefassten Beschluss aus, dass der Antragsteller zwar antragsbefugt sei, ihm jedoch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle. Es sei zumindest im vorliegenden Fall der bestehenden Obliegenheit zur Konfrontation der Landesregierung vor Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens nicht nachgekommen.

Bei etwaig unrichtig beantworteten parlamentarischen Fragen kann daher vom Antragsteller jedenfalls in den Fällen, in denen sich die gegen die Beantwortung erhobenen Bedenken auf die Vollständigkeit der Beantwortung erstrecken, gefordert werden, der Antragsgegnerin durch einen entsprechenden Hinweis zu ermöglichen, die Sach- und Rechtslage zu prüfen und die Antwort gegebenenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen.

Eine solche Nachfrage sei im vorliegenden Fall geboten gewesen. Insbesondere hätte der Antragsteller durch eine Konfrontation der Antragsgegnerin vorprozessual offenlegen müssen, inwieweit die formal umfassende Beantwortung seiner Kleinen Anfrage nach seiner Auffassung unzureichend ist und ihn in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Dieser Obliegenheit zur Konfrontation sei der Antragsteller nicht nachgekommen.

Quelle: Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 3. April 2023

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