Mit ihrer Klage verfolgen die Kläger Schadensersatzansprüche gegen das Land Berlin wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft Berlin im Rahmen einer Pressekonferenz im April 2016 nach einer Durchsuchung der Geschäftsräume der Kläger in Berlin im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sowie wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft Berlin aus dem Beginn des Jahres 2019, nachdem das Landgericht Berlin die Eröffnung eines strafrechtlichen Hauptverfahrens u.a. gegen die Kläger zu 1. und zu 2. abgelehnt hatte.

In der heutigen Berufungsverhandlung haben die Richter*innen des 9. Zivilsenats des Kammergerichts mit den Parteien sehr intensiv erörtert, ob eine vergleichsweise Beendigung des Rechtsstreites auf der Grundlage des bisherigen Vergleichsvorschlages des 9. Zivilsenats des Kammergerichts und der Vorstellungen der Parteien möglich sei. Letztlich ist heute keine vergleichsweise Beendigung des Rechtsstreites erfolgt, sodass der 9. Zivilsenat des Kammergerichts mit den Parteien auch in der Sache verhandelt und die Sach- und Rechtslage erörtert hat.

Im Ergebnis hat der 9. Zivilsenat des Kammergerichts am Schluss der heutigen Sitzung kein Urteil verkündet, sondern den Parteien auf der Basis der heutigen Arbeitsergebnisse in der mündlichen Verhandlung einen erneuten Vergleichsvorschlag des Gerichts unterbreitet. Zugleich hat der 9. Zivilsenat des Kammergerichts den Parteien eine Frist zur Erklärung darüber, ob sie diesen weiteren Vergleichsvertrag des Gerichts annehmen wollen, bis zum 22. November 2022 eingeräumt. Für den Fall der Nichtannahme des Vergleichs hat der 9. Zivilsenat des Kammergerichts einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Dienstag, den 20. Dezember 2022, 12:00 Uhr, Saal 469, zu dem weder die Parteien noch deren Vertreter erscheinen müssen.

Quelle: Kammergericht Berlin, Pressemitteilung vom 11. November 2022

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