Justizministerin Katja Meier stellte in der Kabinettssitzung am 8. November 2022 das Konzept der neu geschaffenen Zentralen Ansprechstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus (ZORA) vor. Die Zentralstelle wurde zum 1. Mai 2022 bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingerichtet. In der ZORA sind insgesamt drei Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig. Diese fungieren als Ansprechpersonen für alle Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie haupt- und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger, die wegen ihrer politischen Aktivität oder ihres Engagements für das Gemeinwohl zu Opfern von Anfeindungen, Hetze und Gewalt werden.


Justizministerin Katja Meier: »Mit einer menschennahen und ansprechbaren Justiz wollen wir politisch und zivilgesellschaftlich Engagierten ebenso wie Amts- und Mandatspersonen zur Seite stehen, wenn sie aufgrund ihres Engagements Opfer von Hass und Hetze werden. Es war mir deswegen ein besonderes Anliegen, dass wir für sie deutschlandweit zum ersten Mal direkte und feste Ansprechpersonen bei der Generalstaatsanwaltschaft etablieren. Diejenigen, die wegen ihrer politischen Aktivität oder ihres Engagements für unser Gemeinwohl zu Opfern von Straftaten werden, müssen sich darauf verlassen können, dass der Rechtsstaat für eine konsequente Aufklärung und Strafverfolgung sorgt und sie nicht alleine lässt. Wir werden die Angriffe auf Repräsentantinnen und Repräsentanten unserer Demokratie nicht tolerieren und für eine zugänglichere Strafverfolgung sorgen. Denn ich meine: wir dürfen uns daran nicht gewöhnen, dass Menschen angegriffen werden, die durch ihr Engagement zur Zielscheibe für die Feinde der Demokratie werden. Ich bin dem Sächsischen Generalstaatsanwalt sehr dankbar für die schnelle und engagierte Umsetzung des Konzeptes.«


Die drei Ansprechpersonen sind – örtlich aufgeteilt – für die Zuständigkeitsbereiche der Staatsanwaltschaften Chemnitz und Zwickau, der Staatsanwaltschaften Dresden und Görlitz sowie der Staatsanwaltschaft Leipzig berufen. Ziel ist es, vor Ort mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Dafür suchen die Ansprechpersonen Kommunen, Institutionen und zivilgesellschaftlich engagierte Akteurinnen und Akteure auf mit gezielten Gesprächsangeboten, insbesondere auch im ländlichen Raum. Das Angebot richtet sich vorwiegend an Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aus Kommunen und Bürgerinnen und Bürger aus der lokalen Zivilgesellschaft, die durch ihr politisches oder gesellschaftliches Engagement ins Visier potentieller Täterinnen und Tätern geraten können bzw. geraten sind. Auf die Betroffenen wird aktiv zugegangen, um Bedarfe zu eruieren und gezielt reagieren zu können. Die Gespräche gehen über eine allgemeine Informationsvermittlung hinaus und zeigen den Betroffenen auf, wie sie auf extremistische, insbesondere rechtsextremistische und antisemitische Anfeindungen oder Angriffe reagieren können. Dies umfasst sowohl die Aufklärung über die Abläufe bei der Strafverfolgung als auch die Vermittlung an Hilfsorganisationen und/oder die Polizei. Ein enger Austausch mit anderen Beratungsstelle ist Teil des Konzeptes.


ZORA wurde organisatorisch zentral bei der in der Generalstaatsanwaltschaft Dresden angesiedelten Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) eingerichtet. Durch die zentrale Angliederung der Ansprechpersonen bei der ZESA soll gewährleistet werden, dass der Beratungs- und Unterstützungsbedarf sowie die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit einheitlich in einer Hand koordiniert wird.


Möglich wurde die Einrichtung aufgrund der am 21. Dezember 2021 vom Kabinett beschlossenen personellen Verstärkung der Generalstaatsanwaltschaft.


Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auf der Internetseite der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abrufbar: https://www.justiz.sachsen.de/gensta/

Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Pressemitteilung vom 8. November 2022

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