
Dresden, 21. Oktober 2025 (JPD) – Sachsen schafft die sogenannte Weihnachtsamnestie ab. Damit beendet der Freistaat die seit 2020 praktizierte vorzeitige Entlassung von Strafgefangenen aus Anlass des Weihnachtsfestes. Künftig soll es keine frühzeitigen Haftentlassungen mehr allein aufgrund des Kalenders geben.
Justizministerin Constanze Geiert (SPD) erklärte, Strafe sei „keine Frage des Kalenders, sondern der Gerechtigkeit“. Die bisherige Praxis habe zu einer Bevorzugung einzelner Gefangener geführt, die sich mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nur schwer vereinbaren lasse. Mit dem Ende der Weihnachtsamnestie setze die Landesregierung ein Zeichen für Konsequenz und Verlässlichkeit im Strafvollzug.
Abschaffung der Weihnachtsamnestie in Sachsen stärkt Rechtsstaatlichkeit
Nach Angaben des Justizministeriums soll die Maßnahme die Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung im Strafvollzug stärken. Strafen dienten dem gerechten Schuldausgleich und müssten unabhängig von Jahreszeiten vollstreckt werden. Zugleich werde die Entscheidung als Schritt zum Bürokratieabbau bewertet: Die bisher erforderlichen Prüfverfahren für vorzeitige Entlassungen hätten einen hohen Verwaltungsaufwand verursacht, während zuletzt nur noch wenige Gefangene von der Regelung profitierten.
Die sogenannte Weihnachtsamnestie war 2020 in Sachsen eingeführt worden. Rechtlich handelte es sich dabei nicht um eine Amnestie im eigentlichen Sinn, sondern um eine ministerielle Anordnung mit Blick auf Gnadenentscheidungen im Einzelfall.
In mehreren anderen Bundesländern werden bis heute Strafgefangene, deren Entlassungstermin in die Weihnachtszeit fällt, traditionell einige Wochen früher entlassen. Sachsen geht nun einen anderen Weg.
Künftig sollen geeignete Gefangene weiterhin durch Lockerungen des Vollzugs – etwa unbegleiteten Ausgang – die Feiertage in begrenztem Rahmen außerhalb der Haft verbringen können, sofern keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht. Zudem bleibt es dabei, dass Häftlinge, deren Strafende in die Weihnachtszeit fällt, am letzten Werktag vor dem 22. Dezember entlassen werden können.