Mainz, 2. September 2025 (JPD) – Die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) in Strafsachen ist in Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Mit der Anbindung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) am Montag sind nun alle Staatsanwaltschaften sowie alle Amts-, Land- und Oberlandesgerichte des Landes vollständig mit der eAkte im Strafrecht ausgestattet. Damit sei die Justiz des Landes fast vier Monate vor Ablauf der bundesrechtlich vorgesehenen Frist für die flächendeckende Einführung bis zum 1. Januar 2026 aufgestellt, teilte das Justizministerium mit.

    Justizminister Herbert Mertin betonte die Herausforderungen bei der Umsetzung: In Strafverfahren seien zahlreiche Behörden wie Polizei, Zoll oder Finanzämter beteiligt, sodass Schnittstellen und Übertragungswege technisch und organisatorisch aufwendig geschaffen werden mussten. Der Minister dankte allen beteiligten Behörden und Beschäftigten für ihre Unterstützung. Die Einführung sei ein bedeutender Schritt hin zu mehr Effizienz, Flexibilität und Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber.

    Seit Beginn der Umstellung wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt mehr als 714.000 elektronische Verfahrensakten angelegt, davon rund 537.000 digital abgeschlossen. Allein bei den Staatsanwaltschaften gibt es inzwischen über 146.000 elektronische Akten, von denen 122.000 erledigt wurden. Monatlich werden im Land über den elektronischen Rechtsverkehr durchschnittlich 300.000 Nachrichten verschickt. Die digitale Aktenführung beschleunige die Arbeitsabläufe, erspare den Versand von Papierakten und ermögliche ortsunabhängigen Zugriff.

    Neben den Strafverfahren arbeiten bereits seit September 2024 alle 56 Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit – darunter 46 Amtsgerichte – in Zivil- und Familiensachen sowie seit Ende März 2025 sämtliche Fachgerichte mit der eAkte. Insgesamt umfasst die Justiz in Rheinland-Pfalz acht Staatsanwaltschaften und zwei Generalstaatsanwaltschaften.

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