Rechtsanwalt Peter Lungerich aus Köln bleibt Präsident des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen. Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach hat dem 66-Jährigen heute die Urkunde über seine Wiederbestellung zum Präsidenten des Anwaltsgerichtshofs übergeben. Mit seiner dritten Amtszeit an der Spitze des Anwaltsgerichtshofs setzt Rechtsanwalt Peter Lungerich sein langjähriges Engagement für die Rechtsgemeinschaft fort. Er ist bereits seit mehr als 28 Jahren Mitglied des Anwaltsgerichtshofs und seit dem 1. Dezember 2015 dessen Präsident und Vorsitzender des 1. Senats. Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach dankte ihm ausdrücklich für sein tatkräftiges und verdienstvolles Wirken für das anwaltliche Berufsrecht und würdigte seine Bereitschaft, diese Arbeit für weitere fünf Jahre fortzusetzen.

    Der bei dem Oberlandesgericht in Hamm angesiedelte Anwaltsgerichtshof ist das für die Entscheidung berufsrechtlicher Fragen der Anwaltschaft in Nordrhein-Westfalen zuständige oberste Landesgericht. Er ist mit 13 anwaltlichen und sechs richterlichen Mitgliedern besetzt, die sich auf zwei Senate verteilen. Der 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs wird im Wesentlichen erstinstanzlich tätig in den sog. verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen. Der 2. Senat verhandelt in zweiter Instanz Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtes in anwaltlichen Disziplinarsachen.

    JM NRW, 05.08.2025

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