Dortmund, 6. Oktober 2025 (JPD) – Zwei Jahre nach ihrer Gründung hat sich die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW) zur bundesweit führenden Institution im Kampf gegen Umweltkriminalität entwickelt. Die bei der Staatsanwaltschaft Dortmund angesiedelte Einrichtung gilt inzwischen auch auf europäischer Ebene als Vorbild für effektive Strafverfolgung im Umweltbereich.

Spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZeUK NRW bearbeiten komplexe Verfahren gegen organisierte Umweltkriminalität, darunter Fälle illegaler Abfallentsorgung, Gewässerverunreinigung und Tierquälerei. Die enge Zusammenarbeit mit Umweltbehörden ermöglicht eine schnelle Beweissicherung und erleichtert die juristische Bewertung der oft technisch anspruchsvollen Sachverhalte.

Justizminister Dr. Benjamin Limbach bezeichnete die nordrhein-westfälische Vorgehensweise als beispielhaft: Die erfolgreiche Bekämpfung von Umweltkriminalität finde „auch in Berlin und Brüssel Anerkennung“. Er forderte zugleich den Bund auf, die EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt „konsequent und wirksam“ in nationales Recht umzusetzen. Diese sehe unter anderem höhere Strafandrohungen für organisierte Umweltkriminalität, eine erweiterte Unternehmensverantwortung und strengere Bußgeldregelungen vor.

Auch Umweltminister Oliver Krischer betonte die Bedeutung der Strafverfolgung: Umweltstraftaten seien keine Bagatellen, sondern führten häufig zu Millionenschäden. Dank der engen Kooperation zwischen Justiz, Polizei und Umweltbehörden sei „keiner der Täter mehr sicher vor Verfolgung“.

ZeUK NRW als Modell für EU-weiten Umweltschutz

Seit Aufnahme ihrer Arbeit im November 2023 hat die ZeUK NRW rund 200 Verfahren wegen schwerer Umweltkriminalität übernommen. In Kooperation mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) werden Beweise vor Ort gesichert und Umweltschäden schnell ermittelt. Diese enge Verzahnung von Justiz und Verwaltung gilt als Maßstab für die Umsetzung der europäischen Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt, die bis Mai 2026 in deutsches Recht überführt werden muss.

Mit der Anpassung des nationalen Rechts sollen künftig auch Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden. Möglich wären Geldbußen von bis zu 40 Millionen Euro oder fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Nordrhein-Westfalen zeigt mit der ZeUK NRW bereits, wie eine konsequente und koordinierte Strafverfolgung Umweltkriminalität wirksam eindämmen kann.

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